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KooperationenSeit 1998 besteht eine enge strategische Allianz mit der ebenfalls auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten, in den USA tätigen Kanzlei STONE BONNER & ROCCO LLP.





Als eine der erfolgreichsten transatlantischen Verbindungen ihres Marktsegments bieten ROTTER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT und STONE BONNER & ROCCO LLP deutschen und europäischen Mandanten nahtlose Beratungsleistungen durch integrierte Teams und eröffnen einen exklusiven Zugang zur Gerichtsbarkeit am wichtigsten Kapitalmarkt der Welt.

Daneben kooperiert ROTTER RECHTSANWÄLTE ständig und vertrauensvoll mit unabhängigen internationalen Anwaltskanzleien. Bei der Auswahl dieser Partner ist für uns von entscheidender Bedeutung, ob diese einen substanziellen Beitrag zum Ausbau unserer Expertise leisten und unsere Fähigkeiten zur grenzüberschreitenden Beratung effektiv stärken. Alle unsere Partner zählen in ihren Heimatländern zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und teilen mit uns die Selbstverpflichtung zu höchster Qualität der juristischen Arbeit, Professionalität und Service.

ROTTER RECHTSANWÄLTE ist darüberhinaus Gründungspartner des Anwaltsnetzwerks WIN (World Investor Lawyer Network), in dem sich weltweit führende und auf die Vertretung von institutionellen Investoren spezialisierte Kanzleien zusammengeschlossen haben.

 

 

Desweiteren ist ROTTER RECHTSANWÄLTE Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Arge Bank- und Kapitalmarktrecht  ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Bank- und Kapitalmarktrecht richtet. Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit 2003. Bisher sind über 700 Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschatt beigetreten. Sie führt Fachveranstaltungen durch und unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht und damit im Zusammenhang stehende anwaltsspezifische Fragen.


 

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